Naturraum Hollen-Holtkamp-Ströhen schützen

In der Ratssitzung der Stadt Bielefeld am 27.06.2024 bringen wir gemeinsam mit CDU, SPD und LINKEN folgende Resolution zum Schutz des wertvollen Naturraums Hollen-Holtkamp-Ströhen ein:

Resolution des Rates der Stadt Bielefeld zur Standortsuche für einen Phasenschieber der Amprion GmbH

Das Anliegen und das Ziel der Amprion GmbH, die Stromnetzinfrastruktur auszubauen, um die Energiewende hin zur erweiterten Nutzung von Erneuerbaren Energien zu erreichen, wird vom Rat der Stadt Bielefeld geteilt und anerkannt. Die Festlegung der Beschleunigungsgebiete muss aber auch bei summarischer Prüfung unter Berücksichtigung der Belange von Natur- und Landschaftsschutz erfolgen, die vorliegend offensichtlich gegen die Nutzung des Suchraums Hollen-Holtkamp-Ströhen sprechen. Sonst würde die Strategie der Energiewende insgesamt unnötig belastet.

Der Rat der Stadt Bielefeld bittet die Amprion GmbH, den Suchraum Hollen-Holtkamp-Ströhen für die Errichtung eines Phasenschiebers nicht weiter zu verfolgen. Die dort vorhandene Natur und Landschaft steht der Ansiedlung einer großtechnischen Anlage entgegen.

Die Amprion GmbH sucht in OWL einen geeigneten Standort für die Errichtung eines Phasenschiebers. Ein Phasenschieber ist eine technische Anlage zur Steuerung der Leistungsflüsse im übergeordneten Stromnetz, der Phasenschieber OWL soll lt. der Amprion GmbH einen entscheidenden Beitrag zur Steuerung des sog. Nordnetzes leisten. Der geplante Phasenschieber umfasst zwei Phasenschiebertransformatoren sowie Drosselspulen zur Blindleistungskompensation. Für die Anlage wird eine Fläche von rund neun Hektar (ca. 12 Fußballfelder) benötigt. Aktuell sind drei Suchräume in der Prüfung: ein kleiner Suchraum auf dem Gebiet der Stadt Halle Westf. und Steinhagen, ein weiterer kleiner Suchraum auf dem Gebiet der Stadt Gütersloh nahe der Umspannanlage Gütersloh und ein großer Suchraum auf dem Gebiet der Städte Bielefeld, Gütersloh und Steinhagen (sog. Suchraum: Hollen-Holtkamp-Ströhen).

Der Suchraum Hollen-Holtkamp-Ströhen ist im Vergleich zu den anderen Suchräumen in Hinblick auf Natur und Landschaft besonders wertvoll. Dort gibt es zahlreiche Schutzgebietsausweisungen. Der gesamte Raum ist durch Landschaftspläne überplant. Der Bereich Holtkamp ist als Landschaftsschutzgebiet mit dem grundsätzlichen Verbot der Errichtung baulicher Anlagen ausgewiesen. Weiterhin ist der Bereich Hollen-Holtkamp-Ströhen geprägt durch verschiedene festgesetzte Naturschutzgebiete. Er ist Siedlungsraum für streng geschützte Vogelarten und durch seine hohe Wertigkeit und Unzerschnittenheit ein besonderes Refugium für Flora und Fauna.